Die nachgeordneten Landesbehörden unterstehen der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10 Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden§ 12 Dienstaufsicht und Dienstaufsichtsbehörden →