Oberste Landesbehörden sind die Landesregierung, der Ministerpräsident und die Landesministerien.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Einteilung der Landesbehörden§ 4 Zuständigkeiten und Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden →