Jurafuchs
§ 16c

§ 16c

LBO
Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten
Bauprodukte
Stand 2024-07-05
Ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, darf verwendet werden, wenn die erklärten Leistungen allen in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes festgelegten Anforderungen für diese Verwendung entsprechen. Die §§ 17 bis 25 Absatz 1 gelten nicht für Bauprodukte, die die CE-Kennzeichnung aufgrund der Verordnung (EU) Nummer 305/2011 tragen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →