Jurafuchs
§ 10

§ 10

LDSG
Entsprechende Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Stand 2018-05-08
Fällt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, sind ihre Bestimmungen entsprechend anzuwenden, es sei denn, dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften enthalten spezielle Regelungen.

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