Die einstweilige Sicherstellung dient:
1.
im Bereich des Arterner Solgrabens dem Schutz der aufgrund des natürlichen Auftriebs von salzhaltigem Grundwasser gebildeten Salzflora mit salztoleranten und salzzeigenden Pflanzen sowie der dort typischen Fauna;
2.
im Bereich des Bottendorfer Hügels dem Schutz der silikatischen Trockenrasen zur Erhaltung der dort vorhandenen besonders geschützten und vom Aussterben bedrohten Pflanzen sowie des geologischen Dokumentationsobjektes des Prä-Zechsteins mit der typischen schwermetallzeigenden Fauna;
3.
im Bereich des Wipperdurchbruchs dem Schutz der dort vorhandenen komplexen Ausstattung der Landschaft mit Trockenwäldern, Streuobstwiesen, Kalkmagerrasen zur Erhaltung der dort vorhandenen vom Aussterben bedrohten Pflanzen (u.a. Orchideen);
4.
im Bereich der Rothenburg dem Schutz der dortigen Waldgesellschaften (naturnahe Buchenwälder, Eichentrockenwälder) sowie der Wiesensteppenelemente;
5.
im Bereich des Süd-West-Kyffhäusers dem Schutz der bestehenden Naturschutzgebiete sowie der Steppenheidehänge des südlichen Kyffhäuserabfalls auf Sulfatgestein;
6.
im Bereich des Kahlen Berges dem Schutz der Mittel- und Niederwaldstrukturen, der Felsheiden und der Kalktrockenrasen zur Erhaltung der dafür typischen Flora und Fauna;
7.
im Bereich der Badraer Lehde dem Schutz der dortigen Felsheiden und Wiesensteppen und des Heidewaldes zur Erhaltung der typischen Flora und Fauna;