Wer im Gaststättengewerbe alkoholische Getränke anbietet, hat auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten. Mindestens ein alkoholfreies Getränk ist zu einem geringeren Preis anzubieten als das preiswerteste alkoholische Getränk. Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.
§ 7
NGastGAngebot alkoholfreier Getränke
Stand 2022-01-26