Jurafuchs
§ 7

§ 7

NGastG
Angebot alkoholfreier Getränke
Stand 2022-01-26
1 Wer im Gaststättengewerbe alkoholische Getränke anbietet, hat auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten. 2 Mindestens ein alkoholfreies Getränk ist zu einem geringeren Preis anzubieten als das preiswerteste alkoholische Getränk. 3 Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.

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