Jurafuchs

§ 18

NKatSG
Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer
Dienst im Katastrophenschutz
Stand 2024-11-06
Die Rechte und Pflichten der Helferinnen und Helfer bestehen gegenüber dem Träger der Einheit oder Einrichtung, der sie angehören. Sie richten sich, soweit sie nicht gesetzlich geregelt sind, nach der Satzung oder den sonstigen Vorschriften des Trägers. Soweit solche Vorschriften fehlen, gelten die Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend. Dies gilt insbesondere für den Ersatz von Auslagen und Sachschäden.

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