(1)Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.(2)Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Juli 2008 in Kraft.(3)§ 5 Satz 1 tritt am 1. Januar 2009 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Ordnungswidrigkeiten