Jurafuchs
§ 3a

§ 3a

NVwVfG
Stand 2022-09-22
Abweichend von § 41 Abs. 2a des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt für die Bekanntgabe eines elektronischen Verwaltungsakts über ein Nutzerkonto gemäß § 2 Abs. 5 OZG , wenn nicht Bundesrecht ausgeführt wird, § 9 Abs. 1 OZG entsprechend.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →