Die Umsetzung des § 1 Abs. 2 Nummer 4 betreffend die Autobahnpolizeiinspektion und des § 5 Abs. 3 hat spätestens bis zum 31. Dezember 2012 zu erfolgen. Bis zur Umsetzung im Sinne des Satzes 1 bestehen die Verkehrspolizeiinspektionen fort.
§ 15
ThürPOGÜbergangsbestimmung
Stand 2011-10-25