Jurafuchs

§ 17

SächsPresseG
Inkrafttreten
Stand 2020-01-01
1Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft. Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1992 in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 3. April 1992

Der Ministerpräsident In Vertretung Steffen Heitmann Der Staatsminister der Justiz

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