- § 1Zulassung
- § 1aKraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 1bRechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen
- § 1cEvaluierung
- § 1dKraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen
- § 1eBetrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage
- § 1fPflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion
- § 1gDatenverarbeitung
- § 1hNachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- § 1iErprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen
- § 1jVerordnungsermächtigung
- § 1kAusnahmen
- § 1lEvaluierung
- § 2Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 2aFahrerlaubnis auf Probe
- § 2bAufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
- § 2cUnterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 3Entziehung der Fahrerlaubnis
- § 4Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 4aFahreignungsseminar
- § 4bEvaluierung
- § 5Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- § 5a
- § 5bUnterhaltung der Verkehrszeichen
- § 6Verordnungsermächtigungen
- § 6aGebühren
- § 6bHerstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
- § 6cHerstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
- § 6dAuskunft und Prüfung
- § 6eFühren von Kraftfahrzeugen in Begleitung
- § 6fEntgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung
- § 6gInternetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
- § 7Haftung des Halters, Schwarzfahrt
- § 8Ausnahmen
- § 8aEntgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
- § 9Mitverschulden
- § 10Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
- § 11Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
- § 12Höchstbeträge
- § 12aHöchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
- § 12bNichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
- § 13Geldrente
- § 14Verjährung
- § 15Verwirkung
- § 16Sonstige Gesetze
- § 17Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
- § 18Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
- § 19Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen
- § 19aErsatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen
- § 20Örtliche Zuständigkeit
- § 21Fahren ohne Fahrerlaubnis
- § 22Kennzeichenmissbrauch
- § 22aMissbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
- § 22bMissbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
- § 23(weggefallen)
- § 24Bußgeldvorschriften
- § 24a0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert
- § 24b(weggefallen)
- § 24cAlkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
- § 25Fahrverbot
- § 25aKostentragungspflicht des Halters
- § 26Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
- § 26aBußgeldkatalog
- § 27Informationsschreiben
- § 28Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
- § 28aEintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
- § 28b
- § 29Tilgung der Eintragungen
- § 30Übermittlung
- § 30aDirekteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 30bAutomatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 30cVerordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 31Registerführung und Registerbehörden
- § 32Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
- § 33Inhalt der Fahrzeugregister
- § 34Erhebung der Daten
- § 35Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
- § 36Abruf im automatisierten Verfahren
- § 36aAutomatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 36bAbgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes
- § 37Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37aAbruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 37bÜbermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
- § 37cÜbermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
- § 38Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke
- § 38aÜbermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke
- § 38bÜbermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke
- § 39Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
- § 39aAuskunft über Daten
- § 40Übermittlung sonstiger Daten
- § 41Übermittlungssperren
- § 42Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 43Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 44Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
- § 45Anonymisierte Daten
- § 46
- § 47Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 48Registerführung und Registerbehörden
- § 49Zweckbestimmung der Register
- § 50Inhalt der Fahrerlaubnisregister
- § 51Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
- § 52Übermittlung
- § 53Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
- § 54Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 55Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 56Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
- § 57Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
- § 58Auskunft über eigene Daten aus den Registern
- § 59Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern
- § 60Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger
- § 61Löschung der Daten
- § 62Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
- § 63Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften
- § 63aDatenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
- § 63bVerordnungsermächtigungen
- § 63cDatenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen
- § 63dInformationen an die Halter
- § 63eDatenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement
- § 63fVerkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung
- § 64Gemeinsame Vorschriften
- § 65Übergangsbestimmungen
- § 66(weggefallen)