Jurafuchs
§ 22

§ 22

ThürDSG
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Rechte der betroffenen Person
Stand 2018-06-06
(Artikel 18 der Verordnung (EU) 2016/679) Als wichtiges öffentliches Interesse für eine Weiterverarbeitung der hinsichtlich ihrer Verarbeitung eingeschränkten Daten im Anwendungsbereich des Artikels 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/679 gelten insbesondere 1. wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, wobei § 16 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 unberührt bleibt, 2. Archivzwecke, 3. Aufsichts- und Kontrollzwecke oder 4. die Rechnungsprüfung.

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