Jurafuchs
§ 82

§ 82

TKG 2021
Informationen über Baustellen
Informationen über Infrastruktur und Netzausbau
Stand 2026-05-06
Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.

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