Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1961 in Kraft6)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 18. Januar 1961 (GVBl. S. 27).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Vorverfahren