Jurafuchs

§ 7

BbgUIG
Inkrafttreten
Stand 2024-03-05
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

1 Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/ EWG ( ABl. EG Nr. L 41 S. 26).

Potsdam, den 26. März 2007

Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch

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