Das Land veröffentlicht regelmäßig im Abstand von nicht mehr als vier Jahren einen Bericht über den Zustand der Umwelt im Landesgebiet. Hierbei berücksichtigt es § 30 Absatz 1, 3 und 6. Der Bericht enthält Informationen über die Umweltqualität und vorhandene Umweltbelastungen.
§ 31
UVwGUmweltzustandsbericht
Verbreitung von Umweltinformationen
Stand 2014-11-25