Jede Person hat das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die Verfassung und die ihr entsprechenden Gesetze verstößt.
Artikel 10
Verfassung des Landes Brandenburg(Freie Entfaltung der Persönlichkeit)
Stand 2022-07-05