Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 83 (Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten)§ 85 (Beendigung der Amtszeit) →