Das Kontrollgremium erstattet dem Landtag jährlich einen Bericht über die Durchführung sowie Art, Umfang und Anordnungsgründe der Maßnahmen nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 bis 15; § 53 Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 55
VSG NRWBerichterstattung
Stand 2025-11-18