Jurafuchs

§ 8

VersammlG
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen
Stand 2021-08-10
Der Leiter bestimmt den Ablauf der Versammlung. Er hat während der Versammlung für Ordnung zu sorgen. Er kann die Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen. Er bestimmt, wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird.

Meine Notizen

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