Das für Finanzen zuständige Ministerium übt die Versicherungsaufsicht über diejenigen öffentlich-rechtlichen Wettbewerbs-Versicherungsunternehmen aus, die nicht der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstehen.
§ 1
VAG NRWVersicherungsaufsicht über öffentlich-rechtlicheWettbewerbs-Versicherungsunternehmen
Stand 1999-04-20