Unterliegen Amtshandlungen und andere Leistungen nach § 1 Abs. 1 sowie Benutzungen und Leistungen nach § 15 Abs. 1 Satz 1 der Umsatzsteuer, wird von dem Kostenschuldner neben den Kosten auch die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.
§ 3a
VwKostG LSAUmsatzsteuer
Stand 1991-06-27