Jurafuchs

§ 5a

ZustVO OWi
Evaluierung
Stand 2010-03-02
Das für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständige Ministerium hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die kostenmäßige Auswirkung dieses Gesetzes auf die Kommunen zu ermitteln und dem Landtag darüber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Evaluierungsfrist schriftlich zu berichten.

Meine Notizen

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