Jurafuchs

§ 7

ZustVO OWi
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2010-03-02
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1994 (GVBl. LSA S. 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2008 (GVBl. LSA S. 208), außer Kraft.

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