Jurafuchs

§ 4

ThürAzVO
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Stand 2017-12-08
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf in einem Zeitraum von vier Monaten im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Zeiten eines Erholungsurlaubs und Zeiten einer krankheitsbedingten Abwesenheit bleiben bei der Berechnung des Durchschnitts unberücksichtigt.

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