Die Archivpflege als verantwortliches Handeln zum Schutz der archivalischen Quellen für die Orts- und Landesgeschichte wird vom Freistaat Thüringen unterstützt. Die öffentlichen Archive, insbesondere das Landesarchiv, können auch nichtstaatliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten, soweit daran ein öffentliches Interesse besteht.
§ 10
ThürArchivGArchivpflege
Stand 2018-06-29