Jurafuchs

§ 22

ThürArchivG
Inkrafttreten * , Außerkrafttreten
Stand 2018-06-29
Dieses Gesetz tritt mit dem 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet worden ist. Gleichzeitig treten außer Kraft:
1.
das Thüringer Archivgesetz vom 23. April 1992 (GVBl. S. 139), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2016 (GVBl. S. 228), und
2.
die Thüringer Verordnung über das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 30. März 1995 (GVBl. S. 164).

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