Die Zahl der für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze bestimmt sich nach der Anzahl der durch den Haushaltsplan bereitgestellten Stellen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Geltungsbereich§ 3 Allgemeine Vorschriften für das Bewerbungs- und Aufnahmeverfahren →