Auf den Urschriften der Satzungen sollen die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich vermerkt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 6 Zeitpunkt der Bekanntmachung§ 8 Gleichstellungsbestimmung →