Dieses Gesetz tritt am 17. März 1974 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 14 und 16 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 16 Durchführungsvorschriften