Der Bezirksverband hat die Aufgabe, die von ihm unterhaltenen Einrichtungen und Anstalten sowie sein sonstiges Vermögen zu verwalten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Wesen des Bezirksverbands, Verbandsgebiet und Sitz§ 3 Freiwillige Leistungen →