Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wieviel Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten abgegeben worden sind.
§ 37
BWahlGFeststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Feststellung des Wahlergebnisses
Stand 2026-05-06