Abweichend von Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO kann die Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals abgegeben werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.
§ 3
Digitale BauantragsverordnungAbstandsflächen, Abstände
Bauaufsichtliches Verfahren
Stand 2021-02-02