Abweichend von Art. 64 Abs. 4 Satz 1 BayBO müssen der Bauantrag und die Bauvorlagen nicht unterschrieben werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen§ 9 Genehmigungsfiktion, Baugenehmigung →