Jurafuchs
§ 5

§ 5

DSAG LSA
Erhebung personenbezogener Daten bei anderen Personen
Abschnitt 2 Ergänzende Vorschriften zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (zu den Artikeln 5, 6 und 9 der Verordnung (EU) 2016/679)
Stand 2020-02-18
Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person, sondern bei einer anderen Person erhoben, so ist dieser anderen Person auf Verlangen der Erhebungszweck mitzuteilen, soweit dadurch schutzwürdige Interessen der betroffenen Person nicht beeinträchtigt werden. Soweit eine Auskunftspflicht besteht, ist sie hierauf, sonst auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.

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