Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
§ 33
DSUG LSAVertrauliche Meldung von Verstößen
Kapitel 4 Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Stand 2019-08-02