Der Einheitliche Ansprechpartner Saar verwendet für die elektronische Verfahrensabwicklung ein einheitliches IT-Verfahren und einen Internetauftritt, die jeweils vom Land im Einvernehmen mit dem Einheitlichen Ansprechpartner Saar bereitgestellt werden.
§ 7
EAnsprPG SLElektronische Verfahrensabwicklung
Stand 2010-02-10