Jurafuchs

§ 5

ERVJustV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand 2022-07-01
(1)
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2)
Gleichzeitig tritt die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz im Land Berlin vom 27. Dezember 2006 (GVBl. S. 1183), die zuletzt durch die Verordnung vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 719) geändert worden ist, außer Kraft.

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