(1)Der 8. Mai ist Gedenktag anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des 2. Weltkrieges in Europa.(2)Der 17. Juni ist Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Gesetzliche Feiertage§ 3 Religiöse Feiertage →