(1)Diese Verordnung tritt am ersten Tage des zweiten auf die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin folgenden Kalendermonats in Kraft.(2)(Aufhebungsanweisungen)Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 9 Ordnungswidrigkeiten