1Überschüsse der Ergebnisrechnung sind den Rücklagen zuzuführen. 2Rücklagen können auch aus zweckgebundenen Erträgen gebildet werden. Überschüsse der Ergebnisrechnung sind den Rücklagen zuzuführen. Rücklagen können auch aus zweckgebundenen Erträgen gebildet werden.
§ 85
SächsGemORücklagen
Haushaltswirtschaft
Stand 2025-07-10