Jurafuchs

§ 22

BbgGerOrgG
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen des Amtsgerichts Frankfurt (Oder)
Übergangsvorschriften
Stand 2022-06-30
Die am 1. Januar 2013 bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) berufenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Landwirtschaftssachen (§ 1 des Gesetzes über gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen und § 65 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes), die im Bezirk des Amtsgerichts Schwedt/Oder die Landwirtschaft ausüben, werden für den Rest ihrer Amtszeit dem Amtsgericht Neuruppin zugewiesen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →