Jurafuchs

§ 3

BbgGerOrgG
Landgerichte
Gerichte und Staatsanwaltschaften
Stand 2022-06-30
Die Landgerichte haben ihren Sitz in Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin und Potsdam. Sie werden nach dem jeweiligen Namen der Gemeinde benannt, in der sie ihren Sitz haben. Das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung macht die Veränderungen, die sich bei Änderung des Gemeindenamens ergeben, öffentlich bekannt.

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