Jurafuchs

§ 2

GnRAnO TH
Stand 1994-03-30
Ich behalte mir vor:
1.
die Entschließung über die Ausübung des Begnadigungsrechts
2.
die Entschließung über die Beseitigung der beamtenrechtlichen Folgen strafgerichtlicher Urteile,
3.
die Entschließung über Disziplinarmaßnahmen und Dienstordnungsmittel, soweit auf Entlassung, Entfernung aus dem Dienst oder Amt oder auf Aberkennung des Ruhegehalts erkannt worden ist.

Meine Notizen

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