Diese Anordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Ministerpräsidenten über die Ausübung des Gnadenrechts vom 26. März 1991 (GVBl. S. 67) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 3