Bestehen Zweifel über die Rechtsnatur einer Stiftung, vor allem darüber, ob sie eine Stiftung des bürgerlichen oder des öffentlichen Rechts, eine Familienstiftung, eine örtliche, kirchliche oder weltanschauliche Stiftung ist, so entscheidet darüber die Stiftungsbehörde.
§ 14
HStiftGZweifel über die Rechtsnatur einer Stiftung
Stand 2023-02-16