Die Anerkennung, die Zulegung, die Zusammenlegung, die Aufhebung und die Auflösung von Stiftungen durch die Stiftungsbehörde, die Änderung des Namens, des Sitzes und des Zwecks sowie die Entscheidung über die Rechtsnatur einer Stiftung sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt zu machen.
§ 9
HStiftGBekanntmachungen
Stand 2023-02-16