Jurafuchs

§ 8c

KiTaG
Förderung der Betreuungsangebote durch das Land
Stand 2009-03-19
Das Land unterstützt die Gemeinden und örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege durch Zuweisungen nach Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes.

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