Jurafuchs

§ 17

SächsKiStG
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Stand 2025-06-12
1Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 1194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 3), außer Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Regelung des Kirchensteuerwesens vom 23. September 1990 (BGBl. II S. 885, 1194), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 3), außer Kraft.

3Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. Februar 2002

Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Finanzen Dr. Thomas de Maizière

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →